Hallo,
neulich wurde unser Staatsdenken thematisch angeschnitten.
Nazir erklaerte, es sei nicht unbedingt so, dass vom Naturzustand aus das Individuum, urspruenglich fuer sich selbst ueber alle Gewalten verfuegend, einen Teil der Gewalt dem republikanischen Gemeinwesen und dem demokratischen bzw. sozialisierenden Prinzip ueberlasse - und in jeder anderen Hinsicht frei sei.
Wie nun kommt man zu anderer Auffassung? Man muesste dann ja annehmen, die Republik stehe als juristische Person in der Rechtsnachfolge des Koenigtums und uebe dessen Hausherrschaft ueber ... blosse Untertanen ... aus. Der Staat waere dann eine modifiziert-privatrechtliche Einrichtung. Individuelle Freiheitsrechte waeren lediglich ueberlassen, nicht urspruenglich eigen.
Moeglichkeit 3: Die Formulierung des Staatszwecks in Art. 1 ist als unabaenderlich festgesetzt und der demokratischen Entscheidung entzogen. Somit haben die Vaeter und Muetter des GG gleichsam das Ius Divinum postuliert - und alles andere Recht leitet sich lediglich ab. Damit waere es so aehnlich wie die Moeglichkeit 2, dabei aber ins Transzendente emporgehoben: Die Quelle des Staates steht ueber seinen Individuen und ist durch sie nicht mitbeeinflusst.
Gruesse
Fido