Hallo.
Wie ist jetzt eigentlich der Gesetzesstand zur Aktualisierung der Grundsteuer?
Es hiess doch, die Veranschlagung aus den Dreissiger Jahren sei nicht mehr gueltig.
Habe eine Veranlagung fuer 2021 erhalten, die aber unterirdisch niedrig ist und mit dem Hinweis "wie bisher" versehen ist.
Ist das alles noch in itinere?