Vinsalt-Ausweich-Forum
Rest der Welt => Auf ein Wort => Thema gestartet von: Fido Tatzelt?ter am 13.05.2020, 21:40:55
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Hallo.
Wie ist jetzt eigentlich der Gesetzesstand zur Aktualisierung der Grundsteuer?
Es hiess doch, die Veranschlagung aus den Dreissiger Jahren sei nicht mehr gueltig.
Habe eine Veranlagung fuer 2021 erhalten, die aber unterirdisch niedrig ist und mit dem Hinweis "wie bisher" versehen ist.
Ist das alles noch in itinere?
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Wenn es keine Gesetzes?nderung gab, ist alles beim alten. Es muss in absehbarer Zeit ge?ndert werden, aber wann..?
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Haette ja auch sein koennen, dass es nur noch nicht anwendbar ist.
Weiss nicht, wie schnell neue Berechnungen vorgenommen werden koennen.
Immerhin gibt es in BW von irgend'nem Landesamt fuer blabla einen elektronischen Kataster. Sieht so aehnlich aus wie Google-Maps mit Satellitenbild.
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Hier in RLP hat sich noch gar nix getan.